ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER ASTROPLAST SCHÄRDEL GMBH

Stand: Juli 2019

I. ALLGEMEINES

1. Alle Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Kaufverträge werden für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend, und zwar zu den von uns bestätigten Bedingungen.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ASTROPLAST Schärdel GmbH als Vertragsbestandteil an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ASTROPLAST Schärdel GmbH ohne dass es hierzu einer weiteren Erklärung bedarf. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ASTROPLAST Schärdel GmbH ausdrücklich Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen gegenüber dem Kunden schriftlich genehmigt.

II. UMFANG UND LIEFERUNG

1. Für den Umfang der Lieferung gilt unsere Auftragsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Auftragsänderungen nach erfolgter Auftragsannahme verursachen innerbetriebliche Kosten, die wir dem Kunden berechnen müssen.

2. Die Lieferung umfasst keine Bau- und Montagearbeiten, wenn hierüber zwischen uns keine besondere Vereinbarung getroffen wurde und diese in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich erhalten ist.

3. Bei Montageaufträgen für Fernbetätigungen erfolgt die Lieferung aller Materialien frei Baustelle. Nicht zu den Leistungen des Lieferers gehören die bauseitig zu schaffenden Montagevoraussetzungen nach unseren Montagebedingungen, die insoweit ergänzend Anwendung finden.

4. Für bereitgestellte Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen verbleibt das Urheberrecht bei der ASTROPLAST Schärdel GmbH.

5. Bei Auftragsstornierungen aus nicht von uns zu vertretenden Gründen sind wir berechtigt an Stelle der Vertragserfüllung für Arbeitsaufwand und Verwaltungskosten pauschal 15 Prozent des Warenwertes der Auftragsbestätigung zu fordern. Bei Nachweis höherer Kosten ist ASTROPLAST Schärdel GmbH berechtigt diese zu fordern.

6. Erfüllungsort für den Versand ist – auch bei frachtfreier Lieferung – die Verladestelle. Bei sämtlichen Lieferungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie das Transportrisiko mit der erfolgten Beladung des ausgewählten Transportmittels in unserem Werk auf den Käufer über, unabhängig davon, ob wir mit werkseigenen Fahrzeugen Transporte ausüben oder fremde Fuhrunternehmen durch uns eingesetzt werden.

III. PREISE

1. Unsere Produkte erhalten sie je nach Vereinbarung entweder ab unserem Werk einschließlich Verpackung oder frei Ihrer Bahnstation ebenfalls mit Verpackung. Bei Baustellenanlieferung bauseitige Entladung.

Bei Kleinaufträgen berechnen wir an Fracht-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten: Auftragshöhe

bis € 50,00, = € 8,00

ab € 50,00 bis € 150,00 = € 18,00

ab € 150,00 bis € 500,00 = € 47,00.

2. Die im Kaufvertrag angegebenen Preise sind bei einer vereinbarten Lieferfrist bis zu vier Monaten bindend. Bei länger vereinbarten Lieferfristen behalten wir uns im Falle der Änderung der Gestehungskosten (Material-, Energie- und Lohnkosten) eine Preisberichtigung entsprechend den eingetretenen Änderungen vor.

3. Bei Lieferung (auch Montage) von RW-Anlagen bzw. Fernbestätigungen gilt sinngemäß III/2 für eine nicht vom Lieferer verschuldete Montageunterbrechung. Zusätzlich entstehende Anfahrtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Ergänzend gelten unsere separaten Montagebedingungen.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Kaufpreis ist mit Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig. ASTROPLAST Schärdel GmbH ist berechtigt, die Rechnung elektronisch (per E-Mail) zu übermitteln.

2. Bei Kauf von ASTROPLAST-Produkten wird bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto gewährt.

3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (5% über Basiszinssatz bei Verzug des Verbrauchers, 9% über Basiszinssatz bei Verzug des Unternehmers) zu fordern. Bei höherem Verzugsschaden ist ASTROPLAST Schärdel GmbH berechtigt diesen zu fordern.

4. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder nur wegen einer solchen Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Ist der Kunde Unternehmer, so verzichtet er auf Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

5. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, entstehen insbesondere hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit Bedenken (fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen, Kreditkündigungen durch Banken o.ä.), sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern bis – nach unserer Wahl – eine Vorauszahlung erfolgt oder für die Zahlung eine angemessene Sicherheit geleistet ist. Wird unserem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb angemessener Frist – in der Regel zwei Wochen – entsprochen, so sind wir ohne Setzung einer weiteren Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wird nach Abschluss eines Vertrages bekannt, das die Vermögensverhältnisse wesentlich schlechter waren als angenommen (fruchtlose Vollstreckungsmaßnahmen, Kreditkündigungen durch Banken oder ähnliches), so sind wir berechtigt, Bezahlung Zug um Zug gegen unsere Leistung zu verlangen.

Ist der Kunde Unternehmer, so können wir bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen nach unserer Wahl entweder die unverzügliche Bezahlung aller fälligen oder noch nicht fälligen Ansprüche aus sämtlichen mit ihm bestehenden Verträge oder Sicherheitsleistungen wegen dieser Ansprüche verlangen. Wir sind berechtigt, die Erfüllung bis zur Bezahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

V. LIEFERZEIT

1. Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefährer Liefertermin. Wir leisten für die Einhaltung keine Gewähr. Im Falle des Verzugs ist der Kunde, abgesehen von den unter Ziffer 2. geregelten Fällen im Rahmen des § 323 BGB nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verlangen. Dasselbe gilt für Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung.

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Hereingabe eventuell von Ihnen zu beschaffenden Unterlagen, die für die Bearbeitung des Auftrages erforderlich sind. Lieferungsmöglichkeit bleibt vorbehalten.

Dies gilt nicht, bei vorsätzlichen oder grobfahrlässiger Verursachung einer Liefermöglichkeit durch uns. Wird für den Fall des Lieferverzugs eine Konventionalstrafe vereinbart, so gelten als Höchstsätze:

0,2 % der Nettoauftragssumme je Werktag oder

0,3 % der Nettoauftragssumme je Arbeitstag

jedoch insgesamt maximal 5 % der Nettoauftragssumme.

2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung. Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an Arbeitskräften usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wie an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Lieferfrist in angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferpflicht frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

VI. TRANSPORTVERSICHERUNG

1. Jede Sendung ist auf dem Transport und nicht für eine folgende Lagerung versichert. Um Sie vor Verlusten zu schützen, obliegt es dem Kunden, vor Annahme der Sendung im Beisein eines Beauftragten der zuständigen Bundesbahndienststelle oder des Frachtführers eine Überprüfung der Sendung vorzunehmen.

2. Liegt eine Transportbeschädigung vor, so ist der Kunde verpflichtet, sofort vor der Annahme eine Tatbestandsaufnahme durch den Frachtführer zu veranlassen. Der Kunde hat ASTROPLAST Schärdel GmbH hiervon eine Abschrift sowie eine Abschrift des Frachtbriefes zur Vorlage bei der Versicherung zu übergeben, andernfalls eine Schadensregulierung nicht möglich ist.

3. Rücksendungen gleich welcher Art können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen werden. Für Rücksendungen, die nicht vereinbart sind, übernimmt ASTROPLAST Schärdel GmbH keine Haftung. Bei vereinbarten Rücksendungen ist der Kunde verpflichtet, die Sendung in voller Höhe des Rechnungsbetrages unter Beachtung der Vorschriften des Frachtführers zu versichern. Rückvergütung erfolgt mit 15 % Abschlag für Verwaltung. Außerdem gehen Fracht und Verpackung für Hin- und Rückfahrt voll zu Lasten des Kunden.

VII. EIGENTUMSVORBEHALT

1. ASTROPLAST Schärdel GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und an den etwa aus der Verarbeitung der gelieferten Waren neu entstehenden Sachen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern darüber hinaus auch bis zum Ausgleich eines sich zu Lasten des Unternehmers ergebenden Saldos aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis.

2. Wird die gelieferte Ware durch den Kunden zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB ist ausgeschlossen. Bei Verarbeitung erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten und der anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren vermischt wird.(§§ 947, 948 BGB).

3. Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden neuen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherheitsübereignung dieser Gegenstände sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

4. Der Kunde tritt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung, Verarbeitung bzw. Einbau der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt an ASTROPLAST Schärdel GmbH ab. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Verkäufers nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt den ihm gegen den Dritten erwachsenden Vergütungsanspruch in der Höhe an den Verkäufer ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Steht die Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Bestellung einer Sicherheitshypothek nach § 648 BGB zu, so geht dieser Anspruch in der bezeichneten Höhe auf den Verkäufer über.

5. Der Kunde ist ermächtigt, die an ASTROPLAST Schärdel GmbH abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. ASTROPLAST Schärdel GmbH wird von der eigenen Einziehungsbefugnis so lange keinen Gebrauch machen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

6. Der Kunde hat ASTROPLAST Schärdel GmbH jeden Zugriff dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände unverzüglich anzuzeigen.

7. Übersteigt der Wert der uns vom Kunden in diesem Vertrag gegebenen Sicherheiten unsere Gesamtansprüche um mehr als 20 %, so ist ASTROPLAST Schärdel GmbH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe verpflichtet. Es kommt aber eine Freigabe nur für solche Lieferungen und deren Ersatzwerte in Frage, die selbst voll bezahlt sind.

8. ASTROPLAST Schärdel GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Pflicht nach dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VIII. GEWÄHRLEISTUNG

1. Die Gewährleistung dafür, dass die von uns gelieferten Produkte die ihnen zugewiesenen Funktionen im Dach erfüllen, setzt voraus dass

a) der Einbau und die Montage entsprechend den jeweils geltenden Richtlinien des Dachdeckerhandwerks und den Werkvorschriften durchgeführt wurde,

b) etwa festgestellte Schäden uns unverzüglich gemeldet werden,

c) wir Gelegenheit haben, das Objekt zu besichtigen und die fehlende Funktionstüchtigkeit an Ort und Stelle zu prüfen und

d) im Falle von Rauch- und/oder Wärmeabzugsanlagen die Wartung nach den Vorschriften des Verbandes der Sachversicherer und nach den speziellen Richtlinien des Herstellers regelmäßig durchgeführt wurde.

2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Sache zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

3. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. ASTROPLAST Schärdel GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl (bei Nachbesserung nach dem zweiten erfolglosen Versuch), so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl entweder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Ist der Käufer Unternehmer, so hat er die Ware unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich der ASTROPLAST Schärdel GmbH schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung zu machen, andernfalls auch hinsichtlich dieses Mangels die Ware als genehmigt gilt.

6. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7. Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre, ist der Kunde Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

8. Für den Fall, dass ein gebrauchtes Produkt Gegenstand des Vertrags ist, ist gegenüber dem Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen. Für den Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr.

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

1. Gegenüber Verbrauchern ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Haftung der ASTROPLAST Schärdel GmbH auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

2. Gegenüber Unternehmern haftet ASTROPLAST Schärdel GmbH bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nicht.

3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

X. BESONDERE MONTAGEBEDINGUNGEN

Je nach Art des zu liefernden Gutes gelten die separaten Montagebedingungen, in denen auch die vom Kunden zu erbringenden Hilfsleistungen fixiert sind.

XI. DATENSCHUTZ

Wir erheben, speichern und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke und soweit dies für die Vertragsanbahnung oder die Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist. Eine Übermittlung an Dritte ist ausgeschlossen. Alle Kunden haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung.

XII. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach unserer Wahl Weiden i.d.Opf. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

XIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame und/oder undurchsetzbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenen Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die unter Berücksichtigung der Interessenlage beider Parteien dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck am ehesten zu erreichen geeignet sind. Entsprechendes gilt für die Ausfülllung von Lücken in diesen Nutzungsbedingungen.